Ein gewöhnlicher Herbstmorgen - oder: Nebelschlussleuchten und ihre Verwendung

Frei nach Eduard Mörike: "Im Nebel ruhet noch die Welt, Noch träumen Wald und Wiesen: Bald siehst du, wenn der Schleier fällt ..."

Apropos fällt, mir fällt auch nichts mehr ein wenn ich dieser Tage wieder erleben muss wie überfordert doch manche Menschen mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges sind:

§17 Abs.3 StVO
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

§3 Abs.1 S.2 StVO
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Warum die Autoindustrie darauf nicht innovativ reagiert ist mir schleierhaft. Werde ich doch im Bezug auf das Anlegen des Sicherheitsgurtes von den Herstellern geradezu entmündigt. Sobald ich mein Auto - ohne mich anzugurten - in die Garage fahren will, ertönt ein schriller Warnton den ich leider nicht deaktivieren kann. Warum also nicht eine ähnliche Warnvorrichtung an den Gebrauch der Nebelschlussleuchte koppeln? Fährt man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte schneller als 50 km/h so ertönt eben derselbige penetrante Warnton? Wenngleich es vermutlich besser wäre das Fahrzeug auf 50 km/h zu drosseln, aber dann könnten wir in Deutschland auch gleich auf die Lampe verzichten...

Vielleicht wäre es auch sinnvoll das Bussgeld für dieses Fehlverhalten an die Geschwindigkeit zu koppeln, also nicht nach §17 Abs.3 ahnden, sondern wegen Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit. Der nebenstehende Fahrer war definitv schneller als 50 km/h, einfach drauf clicken...

cu
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