UsedSoft Kunde haftet

Unterschleißheim, 26.07.2011. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.07.2011 (Az.: 2-06 O 576/09, nicht rechtskräftig) einen usedSoft Kunden wegen Verwendung angeblich gebrauchter Software zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software verurteilt. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Darüber hinaus trägt der usedSoft Kunde die gesamten Kosten des Prozesses. Hier geht es zur PM.
Posted by Microsoft Newsservice