Eine Haltung zu bewahren, zahlt sich aus

Das Potenzial moderner IT-Technologien ist immens. Vor allem wirtschaftlich, aber auch in gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung oder Verkehr versprechen sich die Internetnutzer weltweit Verbesserungen durch den Einsatz digitaler Technologien im persönlichen Umfeld wie PCs, Tablets oder Smartphones. Dies hat unsere Studie „Views from Around the Globe“ ergeben, die wir zum Weltwirtschaftsforum in Davos vorgestellt haben.

Aber es gibt ein Sorgenkind der digitalen Revolution: Den Schutz persönlicher Daten. In allen von uns untersuchten Staaten ist die Mehrheit der Befragten der Meinung, dass IT-Technologien für den persönlichen Gebrauch wie Tablets, Smartphones oder PC einen negativen Einfluss auf ihre Privatsphäre haben: 61 Prozent der Nutzer in Deutschland und sogar 68 Prozent der Nutzer in den USA. Klar ist: Nur wenn die Nutzer volles Vertrauen in moderne IT-Technologien haben, werden diese eingesetzt und ihr Potenzial voll ausgeschöpft.

Die Mehrheit der Internetnutzer ist der Meinung, dass vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz ihrer Privatsphäre nicht ausreichend sind. Genügen also unsere Gesetze zum Datenschutz nicht mehr den Anforderungen, die das digitale Zeitalter an sie stellt? Eine zentrale Frage, auf die unser Chef-Jurist Brad Smith jüngst in Brüssel eingegangen ist. Seine These: Die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren hat nicht Schritt gehalten mit den rasanten technologischen Entwicklungen. Schließlich ist die EU-Datenschutz-Richtlinie, die inzwischen seit drei Jahren in der Überarbeitung ist, überwiegend in den 1990er Jahren verfasst worden. Das US-amerikanische Pendant stammt ebenfalls aus einem Zeitalter, als Big Data, Cloud, Mobile Computing und Social Media noch nicht einmal Visionen, geschweige denn alltäglich genutzte Technologien waren.

Das bedeutet nicht, dass es in der digitalen Sphäre gar keine Regeln mehr geben sollte. Im Gegenteil: Auch wenn das Internet in seinem Kern grenzenlos und frei ist, braucht es Regeln. Nur so können auftretende Interessenkonflikte, die mit der analogen Welt verbunden sind, gelöst werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Diskussion um die Herausgabe von Daten durch Unternehmen an Strafverfolgungsbehörden, etwa beim Verdacht auf kriminelle Handlungen und terroristische Aktivitäten. Hier die Balance zwischen dem Bedürfnis des Einzelnen nach Privatsphäre und dem der Gesellschaft nach Sicherheit zu finden, ist aktuell eine der größten Herausforderungen – gerade im internationalen Kontext.

Klar ist: Es ist Aufgabe von Staaten oder Staatengemeinschaften, einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen. Und es ist Aufgabe der IT-Unternehmen sich innerhalb dieses Rahmens loyal gegenüber ihren Kunden zu verhalten: Beispielsweise wehren wir uns aktuell mit rechtlichen Mitteln gegen die Herausgabe von in der EU gespeicherten Kundendaten an die USA. Denn aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um einen unerlaubten Zugriff durch US-Behörden, der nicht durch das geltende Recht gedeckt ist.

Eine Haltung zu bewahren, zahlt sich aus: Trotz der Auswirkungen der NSA-Krise in den zurückliegenden fast zwei Jahren haben wir es geschafft, das Vertrauen unserer Kunden zu behalten. Wir bekommen von Kunden – und auch der Politik – sehr gutes Feedback: Zu unseren Bemühungen, Positionen auch vor Gericht durchzufechten. Zu unserer Offenheit und Transparenz über die Verwendung und Speicherung von Kundendaten. Und zu unseren Anstrengungen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung internationaler Sicherheits- und Datenschutzstandards. Dies alles hat dazu geführt, dass wir mit unseren Kunden wieder vor allem über die Chancen der Digitalisierung sprechen können.

 

Ein Beitrag von Dr. Dirk Bornemann
Head of Legal and Corporate Affairs (LCA) für Deutschland, Österreich und die Schweiz
sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland

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Über den Autor

Dr. Dirk Bornemann (47) ist seit September 2014 Mitglied der Geschäftsleitung und Head of Legal and Corporate Affairs (LCA) für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er berichtet an Craig Shank, Vice President and Associate General Counsel Microsoft International (MSI), sowie lokal an Christian P. Illek, den Vorsitzenden der Geschäftsführung Microsoft Deutschland und Area Vice President International.

Der promovierte Jurist ist seit 2006 bei Microsoft tätig und leitete seit 2010 die Rechtsabteilung innerhalb von Legal and Corporate Affairs. Zwischen 2000 und 2005 arbeitete Dirk Bornemann als Anwalt für Freshfields Bruckhaus Deringer, einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main. Zu seinen Spezialgebieten zählen Urheber-, Outsourcing- und Datenschutzrecht. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Dirk Bornemann in Bonn, Lausanne und Hamburg. Dirk Bornemann ist verheiratet, und lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in München.