Bing Maps Streetside: Politisches Statement zum Datenschutzkodex des Branchenverbandes BITKOM

Am 8. April 2011 um 8:00 Uhr ist unsere Informationsseite zu Bing Streetside, dem Geodaten-Dienst von Microsoft, live gegangen und informiert Hausbesitzer, Mieter, Geschäftsinhaber, aber auch besorgte Bürger über wichtige Themen, unter anderem über die geplanten Daten für die Aufnahmefahrten in deutschen Städten. Nachdem Microsoft am 5. April das Startdatum der Aufnahmefahrten für den Bing Maps Streetsite Dienst bekanntgegeben hat, haben wir viel Lob für unser transparentes Vorgehen bei der Information über diesen Dienst erhalten. Es gab aber auch Kritik, die sich hauptsächlich auf das Fehlen einer sogenannten Vorab-Widerspruchsmöglichkeit bezieht, also der Möglichkeit, vor der Veröffentlichung der Bilddaten der Veröffentlichung zu widersprechen.

Dazu möchten wir anmerken:

Microsoft ist Mitunterzeichner des Datenschutzkodex des Branchenverbandes BITKOM, auf den sich die IT-Branche in engen Gesprächen mit der Politik verständigt hat. Der Kodex beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet. Er soll einen für Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen verlässlichen Rahmen für die Entwicklung innovativer Online-Dienste bieten.

Wir bekennen uns ausdrücklich zu diesen Verpflichtungen und vertrauen darauf, dass auch die Politik ihren Teil der Vereinbarung einhält und schnell einen Gesetzentwurf vorlegt, der Rechtssicherheit im Bereich der Geodaten-Dienste schafft.

Im Rahmen der Selbstverpflichtung werden wir Gesichter, Autokennzeichen, Gewalttaten und Nacktheit von vornherein unkenntlich machen, so dass die Privatsphäre des Einzelnen geschützt wird. Dazu wird eine automatische Software eingesetzt. Nicht unkenntlich gemacht werden Häuserfronten und Straßenschluchten. Diese stellen nach unserer Auffassung aber keine personenbezogenen Daten dar, deren Veröffentlichung zur Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts führen kann. Diese Meinung liegt dem Datenschutz-Kodex zugrunde und wird auch durch aktuelle Gerichtsurteile (z.B. des Berliner Kammergerichts) gestützt. Deshalb sieht der Kodex keine Möglichkeit des Vorab-Widerspruchs vor.

Microsoft und die anderen Unterzeichner des Kodex bieten jedoch trotzdem für diejenigen, die sich nach der Veröffentlichung der Aufnahmen von der Abbildung ihres Wohnhauses oder Autos (ohne Kennzeichen) beeinträchtigt fühlen die Möglichkeit an, diese auf Wunsch unkenntlich zu machen.

Eine solche Form des Widerspruchs stellt zudem sicher, dass niemand ohne Grund Widerspruchsdaten an die Dienste-Anbieter übermittelt und ist sehr datensparsam.

Microsoft wird jede Anfrage auf Unkenntlichmachung individuell bearbeiten. Dieses Widerspruchsrecht ist von vorn herein in die Software „eingebaut" und wird von Microsoft sehr kurzfristig und datensparsam umgesetzt (Ziel: binnen 48 Stunden). Somit wird der Kodex den Interessen der deutschen Konsumenten und der digitalen Wirtschaft gleichermaßen in vollem Umfang gerecht. 

Posted by Dr. Severin Löffler
Senior Director Legal and Corporate Affairs
Microsoft Deutschland GmbH