Bing Maps Streetside: Microsoft geht auf Datenschützer zu

Auch bei dem geplanten Dienst Bing Maps Streetside steht für Microsoft neben allen Geschäftsinteressen der Schutz der Privatsphäre der Nutzer ganz oben auf der Agenda. Wir haben uns gemeinsam mit der Industrie in Deutschland darum bemüht, einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, der Bürgern, Behörden und Unternehmen zuspricht. Mit dem sogenannten Datenschutzkodex für Geo-Datendienste werden die Grenzen des Machbaren für Unternehmen eindeutig festgelegt und gleichzeitig Bürgerinteressen bestmöglich geschützt. Ziel ist, einen Rechtsrahmen herzustellen und damit zu garantieren, dass nicht jedes Unternehmen seinen eigenen Weg durch die Instanzen gehen muss. Wie aktuelle Diskussionen mit Datenschutzaufsichtsbehörden und Teilen der Politik zeigen, wurde dieses Ziel bisher noch nicht erreicht. Selbstverständlich werden bei Bing Streetside Gesichter und Autokennzeichen vor der Veröffentlichung automatisch unkenntlich gemacht. Im Vordergrund der aktuellen Debatte steht der geforderte Vorabwiderspruch in Bezug auf Häuserfassaden.

Häuserfassaden beinhalten nach unserer Meinung keine persönlichen Daten und müssen deshalb nicht unkenntlich gemacht werden. Diese Auffassung wird von Teilen der Politik gestützt und u.a. durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt. Der Geodaten-Kodex geht bereits über rechtliche Verpflichtungen hinaus und sieht vor, dass betroffene Bürger Häuseransichten ganz oder teilweise unkenntlich machen lassen können.

 Daten- und Verbraucherschützer fordern jedoch ein darüber hinaus gehendes, generelles Recht, schon VOR der Veröffentlichung von Straßensichten die Unkenntlichmachung von Fassaden zu verlangen. Diese Vorgehensweise wirkt auf den ersten Blick sehr verbraucherfreundlich. Jedoch, um einen Widerspruch dieser Art vernünftig bearbeiten zu können, benötigen Anbieter von Geo-Datendiensten – im aktuellen Fall Microsoft – von ihren potenziellen Nutzern weitaus mehr Daten, als dies bei einem Widerspruch nach Veröffentlichung nötig wäre. So müssen betroffene Objekte eindeutig identifiziert und zudem größere Datenmengen von Bürgern erfasst, übermittelt und verarbeitet werden. Der Wunsch nach Datensparsamkeit, wie von vielen Datenschutzbeauftragten empfohlen, ist unser oberstes Leitmotiv, läuft jedoch den geforderten Alternativen der Datenschutzbeauftragten zuwider. Deshalb unterstützt Microsoft die im Datenschutzkodex vorgesehene Regelung eines Widerspruchsrechts nach Veröffentlichung.

Bis zur finalen Klärung der aktuellen Fragen wird Microsoft nun auf freiwilliger Basis die befristete Möglichkeit zum Vorabwiderspruch einräumen. Der geplante Zeitraum für die Einreichung eines Vorabwiderspruchs ist von August bis September 2011. Die Datenschutzaufsichtsbehörde und Microsoft bitten die Bürger darum, Widerspruchsanträge nur in diesem Zeitraum zu stellen, da diese sonst nicht bearbeitet werden können. Details hierzu werden wir rechtzeitig im Vorfeld der Veröffentlichungsdaten bekannt geben.

Wir werden die kommenden Monate für weitere Gespräche nutzen, um mit dem Branchenverband BITKOM, dem Bundesinnenministerium sowie den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden. Denn die Frage des Vorabwiderspruchs betrifft mehr als nur den Streetside Dienst von Microsoft oder andere Geodatendienste. Eine verbindliche Lösung ist von genereller Bedeutung und im Sinner aller Beteiligten.

Weitere Informationen gibt es im Microsoft Newsroom.

Posted by Dr. Severin Löffler, Senior Director Legal and Corporate Affairs

Microsoft Deutschland GmbH