Reformierter Gründungszuschuss – Die Bilanz nach 1 Jahr

Bis Ende 2011 war der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit die häufigste Förderung für Unternehmensgründungen in Deutschland. Knapp ein Drittel aller Existenzgründer wurde 2011 von dem Zuschuss unterstützt, der aus bis zu 15.000 Euro bestehen konnte.

Vor einem Jahr erfolgte die Reform: Der Zuschuss wurde gekürzt und der Rechtsanspruch gestrichen. Die Arbeitsagenturen entscheiden nun nach eigenem Ermessen, wer die Unterstützung erhält. Zudem müssen Anträge schneller eingereicht und intensiver vorbereitet werden.

Diese drastischen Maßnahmen zeigten sich 2012 in einem Rückgang der Neugründungen durch staatlichen Zuschuss um 85 Prozent. Nur noch 20.000 Arbeitslose gingen 2012 mit dem Gründungszuschuss in die Selbstständigkeit – im Vergleich zu 134.000 im Jahr 2011.

Doch gegründet wird trotzdem: Von Januar bis September 2012 gab es nur acht Prozent weniger Existenzgründungen als im Vorjahr. Grund dafür sei laut IHK die bessere Lage am Arbeitsmarkt, wodurch generell weniger Interesse an einer Neuorientierung durch Selbstständigkeit entstehe.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlägt für die Zukunft ein zinsvergünstigtes Darlehen statt eines Zuschusses als Gründungsförderung für Arbeitslose vor. Dadurch wären laut DIHK die Neugründer zusätzlich motiviert, ihr Unternehmen schnell und unabhängig am Markt zu etablieren.

Trotz der Förderprogramme ist das Interesse für Neugründungen in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Der DIHK fordert: Bessere gesetzliche Voraussetzungen für privates Beteiligungskapital, einen erfolgreichen Bürokratieabbau und vor allem ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die wichtigen Impulse von Unternehmertum für Wachstum und Wohlstand. Hierfür müssten Politik, Bildungseinrichtungen, Medien und Wirtschaft an einem Strang ziehen.

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Beste Grüße
Ihre Rebecca Schickel