Innovationsgutscheine für den Mittelstand

Seit Mitte 2010 vergibt die Bundesregierung sogenannte Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen. Mit den Gutscheinen können Sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Ideen und Entwicklungsansätze in die Tat umzusetzen. Die Regierung trägt die eine Hälfe der Kosten, Sie die andere. Das Beratungsunternehmen muss allerdings autorisiert sein. Zur schnelleren Orientierung wurde eine Liste mit autorisierten Beratern zusammengestellt.

Um sich für einen Gutschein zu bewerben, muss Ihr Unternehmen lediglich seinen Standort in Deutschland haben, es dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sein und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro nicht überstiegen werden.

„So bringen wir kleine Unternehmen in die Erfolgsspur und machen sie für größere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereit (…).“ (Rainer Brüderle, ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, beim 17. Innovationstag Mittelstand im Juni 2010)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.inno-beratung.de.

Viel Erfolg bei Ihren Unternehmungen wünscht Ihnen

Rebecca Schickel