Heute im Angebot: ein Steuertipp zu Abschreibungsvarianten bei Software ab 2010

Nicht nur Microsoft bringt dieses Jahr neue Softwareprodukte auf den Markt, auch andere Hersteller werden ihre Neuheiten präsentieren. Aber 2010 haben Sie noch mehr zu erwarten – auf einem ganz anderen Gebiet. Ich meine die steuerrechtlichen Veränderungen, die kleine und mittelständische Unternehmen betreffen: das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das EU-Mehrwertsteuerpaket, Neuerungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Änderungen in der Umsatzsteuer, um nur ein paar zu nennen.

Gastbeitrag von Dorothee Rudolph

Eine dieser steuerrechtlichen Änderungen betrifft Produkte wie beispielsweise Software. Computerprogramme werden in der Regel den immateriellen Wirtschaftsgütern zugerechnet. Je nachdem, wie viel das Computerprogramm gekostet hat, kann es steuerrechtlich zu den so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern zählen. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Grenzwert für solche Wirtschaftsgüter auf 410 EUR angehoben und außerdem ein neues Wahlrecht eingeführt, das seit diesem Jahr gilt. Und das führt nun dazu, dass Sie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern unter gewissen Bedingungen die Wahl zwischen zwei Abschreibungsvarianten haben.

Viel besser als ich erklären das die Experten des Haufe Verlags in dem Artikel “Steuertipp: Abschreibungsvarianten bei Software seit dem 1.1.2010“. Dort finden Sie neben einer Übersicht zu den möglichen Abschreibungsvarianten auch Ausnahmen und weitere Bedingungen zur Abschreibung von Software. Im gleichen Portal fand ich den Artikel “Das neue Wahlrecht“. Darin werden die Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich durch die Einführung des neuen Wahlrechts für geringwertige Wirtschaftsgüter ergeben.

Weitere, selbstverständlich legale Abschreibungstipps und andere Steuerhinweise, teilweise ebenfalls von Autoren des Haufe Verlags, finden Sie übrigens in unserem Portal für kleine und mittelständische Unternehmen beim Thema Finanzen unter dem Punkt Steuern. Und weil wir von Microsoft unsere Stärken eher auf anderen Gebieten sehen, gilt für diesen Steuertipp: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt!