Wiederherstellungsrechte bei Notfällen (Disaster Recovery Rights)

Update am 06.05.2014: Hyper-V Replica Aktualisierung aus April 2014 PUR

Einer der Software Assurance-Vorteile für Server, denen wenig Beachtung geschenkt wird, sind die Wiederherstellungsrechte bei Notfällen (“Cold” Disaster Recovery Rights). In der Vergangenheit waren diese Rechte auf physikalische Notfallszenarien hin ausgerichtet. Hier der Stand aus dem Jahr 2013:

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Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist. Die Lizenzbestimmungen für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen.
· Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen.
· Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden.
· Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.
· Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.

Gerade die Bedingung, dass der Server abgeschaltet sein muss, stammt aus einer Zeit, bevor Virtualisierung und Storage-Replikation populär wurden. Bei der Sprachregelung muss ich immer an Windows NT oder Windows 2000 denken.

Wir haben mit den Produktbenutzungsrechten ab Januar 2014 die Bedingungen modernisiert und im April 2014 der technischen Weiterentwicklung angepasst. Für Hyper-V Replica-Server wird lediglich Software Assurance für den Produktionsserver und die entsprechenden Client-Zugriffslizenzen benötigt.

Folgende Bedingungen müssen heute eingehalten werden:

Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen OSE auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist.

Der Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung bei Notfällen kann nur während der folgenden Ausnahmezeiträume ausgeführt werden:
· für kurze Zeit während des Wiederherstellungstests bei Notfällen innerhalb einer Woche alle 90 Tage
· während eines Notfalls, wenn der Produktionsserver aufgrund der Wiederherstellung nicht verfügbar ist
· für die Zeit eines Notfalls während eines kurzen Zeitraums zur Erleichterung der Übertragung zwischen dem primären Produktionsserver und dem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen

Um die Software unter Wiederherstellungsrechten bei Notfällen verwenden zu dürfen, müssen Sie die folgenden Bestimmungen einhalten:
· Die Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung bei Notfällen darf nicht zu anderen als den oben genannten Zeiten ausgeführt werden.
· Die Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung bei Notfällen darf sich nicht im selben Cluster wie der Produktionsserver befinden.

Für den Server für die Wiederherstellung bei Notfällen ist keine Windows Server-Lizenz erforderlich, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
· Die Hyper-V-Rolle in Windows Server wird zur Replikation virtueller OSEs vom Produktionsserver an einem Primärstandort auf einen Server für die Wiederherstellung bei Notfällen verwendet.

Der Server für die Wiederherstellung bei Notfällen darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden:
· Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware wie z. B. Hyper-V,
· Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten,
· Ausführung von Software-Agents zur Verwaltung der Hardware-Virtualisierungssoftware als Zielort für die Replikation,
· Empfang replizierter virtueller OSEs, Failover-Tests,
· Erwarten eines Failovers der virtuellen OSEs und
· Ausführung von oben beschriebenen Arbeitsauslastungen zur Wiederherstellung bei Notfällen.

Der Server für die Wiederherstellung bei Notfällen darf nicht als Produktionsserver verwendet werden.
· Die Verwendung der Software in der Betriebssystemumgebung auf dem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen sollte den Lizenzbestimmungen für die Software entsprechen.
· Sobald die Wiederherstellung bei Notfällen abgeschlossen und der Produktionsserver wiederhergestellt ist, darf die Betriebssystemumgebung des Servers für die Wiederherstellung bei Notfällen nicht zu anderen als den hier genehmigten Zeiten ausgeführt werden.
· Software Assurance für alle CALs, externen Connector-Lizenzen und Server-Management-Lizenzen beibehalten, unter denen Sie auf Ihre lizenzierte Software zugreifen, die auf dem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen ausgeführt wird, und die Betriebssystemumgebungen verwalten, in denen diese Software ausgeführt wird.
· Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.

Have fun!
Daniel