Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach § 5b EStG an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)

Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die "Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)" um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.

Zwar sind viele Einzelheiten des neu eingeführten § 5b EStG noch nicht abschließend geklärt und das BMF überarbeitet derzeit noch seinen Entwurf des Anwendungsschreibens zur Taxonomie, jedoch können bereits erste Überlegungen auf Unternehmensseite getroffen werden. Denn fest steht z. B. schon, dass „XBRL“ (extensible Business Reporting Language) die Computersprache zur Übermittlung der Datensätze sein wird (siehe BMF-Schreiben, 19.01.2010 (BStBl I S. 47), §§ 5b, 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG). XBRL ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen und besteht aus Taxonomien. Sie  ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Informationszwecken für von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichts- oder Finanzbehörden zu nutzen.

Eine Taxonomie ist ein amtlich vorgeschriebener Datensatz, der einem Kontenrahmen ähnelt und somit die Daten der E-Bilanz bündelt. Die XBRL-Taxonomie samt Visualisierung steht bereits im Internet zum Download bereit (Verlinkung auf: https://www.esteuer.de/schnittstellen.php). Es umfasst ein Modul mit Stammdaten sowie eines für den Jahresabschluss und sieht zahlreiche Pflichtfelder für die zu übersendeten Daten (Bilanz, GuV, Anhang, Ergebnisverwendung, Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz und ggf. Kapitalkontenentwicklung) vor. Nach derzeitiger Lage und BMF-Schreiben liegt der vorgesehene Umfang und der Detaillierungsgrad sogar deutlich über den bisherigen Anforderungen und führt auf Unternehmensseite zu einem signifikanten Mehraufwand (siehe Beschluss 6.4. der Wirtschaftsministerkonferenz, Drucksache vom 21.12.2010).

Zur Vorbereitung auf die E-Bilanz können und sollten Unternehmen frühzeitig beginnen, sich mit dem Kontenrahmen der Finanzverwaltung (Taxonomy) zu beschäftigen. Ein Abgleich des eigenen Kontenrahmens mit dem der Taxonomy ist hier unumgänglich. Eine eventuelle Umstellung der Bilanz- und G+V-Konten muss dann spätestens zum 01.01.2012 erfolgen. Weitere Informationen sowie Frage / Antwort Hilfestellungen gibt es auf etlichen Seiten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Microsoft prüft derzeit die verschiedenen Optionen und Möglichzkeiten zur Umsetzung der E-Bilanz in Microsoft Dynamics AX. Eine Entscheidung wurde jedoch noch nicht getroffen.

Mehr Informationen über E-Bilanz und Taxonomie finden Sie auf den Seiten des “Bundesfinanzministerium”, auf dem ELSTER Portal oder den Seiten des XBRL Germany.

 

 Ihr Microsoft Support Team

 

Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. MICROSOFT SCHLIESST FÜR DIE INFORMATIONEN IN DIESEM DOKUMENT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT.